Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung in entspannter, anonymer Atmosphäre.
Sie müssen diese Verlässlichkeitsprüfung der Behörde vorweisen, sobald sie einen Waffenführerschein bzw. Waffenpass beantragen.

In folgenden Fällen ist dies unverzichtbar:

  • Security Mitarbeiter, die eine Waffe führen
  • Sportschützen
  • Erbschaft von Waffen
  • Ein nachweisbares, erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht
  • Andere Gründe…

Bitte vereinbaren Sie telefonisch Ihren Wunschtermin unter +43 2682/72906 oder +43 664/1969863 oder unter office@irc-consult.at .

 Seit 15.4.2026 gilt die neue Durchführungsverordnung zum Waffengesetz.

Waffenbesitzkartenbewerber (die zum Erwerb und Besitz einer Waffe befähigt) oder Waffenpassbewerber (der zum Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe befähigt) benötigen ein psychologisches Gutachten, das aufgrund der „Waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung“ erstellt wird.

 §3. (1) Die Begutachtung hat folgende Teile zu umfassen, wobei während sämtlicher Schritte eine kontinuierliche Verhaltensbeobachtung zu erfolgen hat:

             1. Vorgespräch,
             2. Psychologische Tests und Fragebögen sowie
             3. Explorationsgespräch

Preise:
§ 4. (1) Für die Durchführung der Begutachtung und die Erstellung des Gutachtens samt Mitteilung für die Behörde (§ 3 und § 3a) gebührt ein im Vorhinein zu entrichtendes Entgelt in der Höhe von 678 Euro exkl. Ust


Privatsphäre und Datenschutz:
Höchste Verschwiegenheit ist sichergestellt. Alle Angaben und Ergebnisse werden vertraulich und diskret behandelt. Nur Sie als Antragsteller haben das Recht auf Einsicht in Ihre Daten und Testergebnisse. Einzige Ausnahme: Bei behördlichen Zuweisungen muss auch die Behörde mittels Gutachten informiert werden.

Standort

Dr. Jörg Prieler
Steinweg 5
7051 Großhöflein

Ablauf:
Die BEHÖRDE hat den Gutachter/die Gutachterin über die Ergebnisse und die Zeitpunkte der bisher erstellten Gutachten zu informieren. Dies bedeutet, dass der Antragsteller/die Antragstellerin VOR der Testung Kontakt mit der Behörde aufnehmen muss und den Namen des beabsichtigten Gutachters/der beabsichtigten Gutachterin bekannt gibt. Erst wenn dem Gutachter/der Gutachterin alle Dokumente seitens der Behörde zugestellt worden sind, kann die Testung durchgeführt werden.

Die gesamte Testung dauert ungefähr zwei Stunden. Eine Vorbereitung ist nicht notwendig.

Die Begutachtung hat mindestens folgende psychologische Bereiche abzudecken:

1. Kognitive Leistung/Intelligenz,
2. Emotionale Stabilität und psychische Belastbarkeit (Emotionsregulation, Copingstrategien, Resilienzfaktoren, Attribuierung, Frustrationstoleranz, Neurotizismus und Kränkung),
3. Selbstregulation, Impulskontrolle und Risikoverhalten (Risikobereitschaft, Sensation Seeking und Selbstkontrolle),
4. Selbstkonzept und Selbstwirksamkeit (Selbstreflexion, Soziale Eigenständigkeit, Kompetenz- und Kontrollüberzeugung und Integrität),
5. Gewissenhaftes Verhalten (Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit, Orientierung an Normen und Moral),
6. Soziale Verträglichkeit und prosoziales Verhalten (Verträglichkeit, Empathie und soziale Anpassung),
7. Dissoziales und normabweichendes Verhalten (Misstrauen, Aggressivitäts-, Extremismus- und Radikalisierungstendenzen und Feindseligkeit) sowie
8. Psychopathologie (inklusive Selbst- und Fremdgefährdung).

 Im Rahmen der psychologischen Tests und Fragebögen sind mindestens drei unterschiedliche – dem aktuellen Stand der psychologischen Wissenschaft entsprechende – Verfahren durchzuführen.

 Anschließend erfolgt ein persönliches Gespräch, indem Sie Ihre Gründe für den Erwerb einer Schusswaffe darlegen und Ihren Lebenslauf beschreiben.

Wichtige Hinweise:

  • Konsumieren Sie keinen Alkohol am Vorabend
  • Seien Sie ausgeschlafen und ausgeruht
  • Keine Beruhigungsmittel oder ähnliches, die Ihre körperliche Verfassung beeinträchtigen.
  • Nehmen Sie nur Medikamente, wenn diese ständig ärztlich verordnet sind (z.B. Blutdruckmittel).

Mitzubringen sind: Lichtbildausweis, bei Brillenträgern auch unbedingt Ihre Brille mitnehmen. Bei kurzfristiger Verhinderung bitten wir um Benachrichtigung und Fixierung eines neuen Termins!

Terminvereinbarung

+43 677 615 10 895
+43 650 314 34 04
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