Supervision

Supervision (lateinisch für Über-Blick) ist eine Form der Beratung für Mitarbeiter, unter anderem in psychosozialen Berufen. Supervisionen werden von einem Supervisor, der zumeist eine entsprechende Qualifikation oder Zusatzausbildung hat, geleitet. Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen lernen in der Supervision, ihr berufliches oder ehrenamtliches Handeln zu prüfen und zu verbessern. Dazu vereinbaren die Teilnehmer mit dem Supervisor Ziele. Inhalte sind die praktische Arbeit, die Rollen- und Beziehungsdynamik zwischen Mitarbeiter und Klient, die Zusammenarbeit im Team oder auch in der Organisation. Supervision wird hauptsächlich im medizinischen, sozialen, pädagogischen und therapeutischen Bereich genutzt (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Erzieher, Ärzte, Pflegepersonal, Psychotherapeuten, Lehrer, Pfarrer, etc), und zunehmend auch in der Wirtschaft (Führungskräfte).

Der Supervisor

  • macht den Vertrag mit dem Auftraggeber und dem Supervisanden
  • leitet die Sitzungen mit dem Ziel, das Lernen des Supervisanden zu unterstützen
  • macht gemeinsam mit dem Supervisanden und ggf. mit dem Auftraggeber die Auswertung
  • arbeitet authentisch und empathisch mit dem Supervisanden
  • handelt nicht stellvertretend für den Supervisanden außerhalb des Supervisionssystems
  • gewährleistet Datenschutz

Der Supervisand

  • nimmt an Kontrakt-, Supervisions- und Auswertungssitzungen teil
  • nutzt die Kompetenz des Supervisors und gegebenenfalls Mitsupervisanden
  • reflektiert in der Interaktion seine Praxis
  • mit der Absicht, sich zu entlasten und/oder zu lernen

Der Auftraggeber

  • verhandelt oder stellt Bedingungen über Umfang, Frequenz, Preis, Zielsetzungen
  • nimmt an ggf. der Kontraktsitzung oder an Auswertungssitzungen teil

Inhalt der Supervision
Je nach Zielvereinbarung liegt der Fokus auf Methodenkompetenz, Werte und Normen, Persönlichkeitsmerkmale, Gefühle, Gedanken und Verhalten, persönliche Entwicklung, Spiritualität, Ziele und Strategien, Beziehung zwischen Supervisand und Klient, Zusammenarbeit im Team bzw. in der Organisation, Schnittstellen und Synergien, Rollenerwartungen und Rollenverhalten, Diagnose von Klienten (Fallsupervision), Aufbau- und Ablauforganisation, Macht und Verantwortung, Entscheidungsprozesse, Information und Dokumentation, Qualitätsmanagement, (Sozial-)Politik, Rolle von Berufsanfängern, Einführung und Integration neuer Mitarbeiter, Führung, nachbarschaftliche Beziehungen, Beziehungen zu Interessengruppen, Zusammenarbeit mit dem Träger. Nicht zuletzt ist die Beziehung zwischen Supervisor und Supervisand(en) wichtig und auch oft modellhaft Thema. Supervision beinhaltet oft auch Elemente von Psychotherapie und Organisationsentwicklung.

Methoden
Je nach historischer Wurzel und „Schule“ wird eher tiefenpsychologisch, gruppenarbeiterisch, klientzentriert, systemisch, konstruktivistisch-systemisch oder integrativ gedacht. Je nach Schule werden entsprechend unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt: analytische Reflexion, Hier-und-jetzt, Lösungsorientierung, Betrachtung der Affekte im systemischen Kontext, Respektlosigkeit gegenüber Gewissheiten etc. Allen gemeinsam ist die Vereinbarung von Zielen für einen bestimmten Zeitraum und die regelmäßige Erfolgskontrolle. Es geht also immer um Ziele, eine Bestandsaufnahme, die Reflexion von Erfahrungen – und dann um die Umsetzung von Fähigkeiten in Richtung auf das vereinbarte Ziel.

In der Praxis steht schulenübergreifend ein breites Methodeninventar zur Verfügung und wird situationsspezifisch eingesetzt: was wirkt ist gut. Dazu gehören u. a. Psychodrama, Gruppendynamik, Gestalttherapie, NLP, Themenzentrierte Interaktion, Erlebnispädagogik, systemische Therapie, Grupo Operativo, Rollenspiel, Videoanalyse, Hausaufgaben und vieles mehr.

Setting
Je nach Ziel und Inhalt wird das Setting gewählt:

Einzelsupervision
In der Einzelsupervision bespricht ein Supervisand seine beruflichen Situation im Einzelgespräch mit einem Supervisor. Inhalt sind insbesondere persönliches Verhalten und die zugrundeliegenden Werte, Erfahrungen, Gedanken und Gefühle. Vorteil der Einzelsupervision ist es, dass manchmal intime Fragen leichter eingebracht werden.

Fallsupervision
In der Fallsupervision treffen sich Vertreter verschiedener Berufe oder Mitglieder eines Teams, um die Besonderheiten eines bestimmten Klienten oder Patienten zu besprechen und den Umgang mit ihm zu planen und zu verbessern. Ziele sind Entlastung der Betreuenden und Verbesserung der Betreuung. Die Gruppe dient dabei als Spiegel, in dem Konflikte und Ressourcen deutlich werden und Lösungen gefunden werden können.
Fallsupervision ist sinnvoll, wenn mehrere Institutionen mit dem gleichen Klienten beschäftigt sind: Sozialamt, Jugendamt, Psychiater, Gericht, Partner/Familie, und natürlich die oder der Betroffene selbst.

Gruppensupervision
In der Gruppensupervision treffen sich Supervisanden aus unterschiedlichen Institutionen und oft auch aus unterschiedlichen Berufsfeldern und tauschen sich über ihre Erfahrungen und Probleme aus, unter Anleitung eines Supervisors. Jeder Teilnehmende erhält abwechselnd Raum, sich einzubringen und für sich zu lernen. Auch hier dient die Gruppe als Spiegel, in dem Konflikte und Ressourcen deutlich werden und Lösungen gefunden werden können.
Vorteil der Gruppensupervision ist es, dass Erfahrungen aus unterschiedlichen Organisationen und deren Methoden und Kultur zusammenkommen und so den Blick öffnen.

Teamsupervision
In der Teamsupervision steht der Umgang der Teammitglieder miteinander im Vordergrund. Teilnehmer sind die Mitarbeiter eines Arbeitsteams oder eines Ausbildungsteams. Ziel ist ein gemeinsames Lernen, Synergie und Lösungen. Inhalte sind Zusammenarbeit, Ziele, Prozesse, Strukturen, Werte und Kultur. Dazu gehören auch persönliche Themen, diese werden aber nur soweit behandelt, als sie den gemeinsamen Prozess in besonderem Maße hindern oder fördern. Der optimale Umgang mit Klienten ist übergeordnetes Ziel.
Vorteil der Teamsupervision ist es, dass das Gelernte anschliessend gemeinsam in die Praxis umgesetzt werden kann.

Lehrsupervision
In der Lehrsupervision oder Ausbildungssupervision lernen und üben angehende Supervisoren die Methode der Supervision. Inhalte sind die individuellen Praxissituationen, die Beziehung zu und der Umgang mit ihren Supervisanden, die eigene Persönlichkeit, die Rolle als Supervisor und die Rolle des Supervisors in der Organisation des Supervisanden. Inhalt ist auch die Zusammenarbeit in der eigenen Ausbildungsgruppe. Lehrsupervision kann als Einzelsupervision oder als Gruppensupervision stattfinden.

Intervision
Intervision oder Peer-Supervision ist eine Art Gruppensupervision ohne Supervisor. Supervisanden supervidieren sich gegenseitig. Intervision ist Teil der Ausbildung. Die Teilnahme an Intervisionsgruppen wird von vielen Supervisions-Berufsverbänden für ihre Mitglieder als Qualitätssicherung vorgeschrieben.

Supervision und Coaching
Supervision und Coaching sind lediglich ähnliche Namen für vergleichbare Verfahren. Supervision stammt aus dem psychosozialen Bereich („nonprofit“ bzw. „socialprofit“). Supervision wird zunehmend auch in der Wirtschaft („Profit“) angewendet, dort aber oft unter der neudeutschen Bezeichnung „Coaching“. Führungskräfte im psychosozialen Bereich nennen die Methode eher „Supervision“ (insbesondere, wenn sie klientennah arbeiten oder eine niedrige Führungsposition ausfüllen). Führungskräfte mit höheren Positionen und solche in der Wirtschaft nennen es eher Coaching.
Supervision zielt eher auf das Verhalten von Fachleuten gegenüber Klienten, Kunden, Patienten, oft unter Einbezug des ganzen Teams und in Bezug auf die Organisation. Coaching zielt eher auf das Verhalten von einzelnen Führungskräften gegenüber Mitarbeitern.

Supervisor ist eine mehrjährige Berufsausbildung mit umfangreichem Curriculum und hohen Zugangsvoraussetzungen. Die Ausbildung zum Coach ist eher weniger umfangreich.

Supervision in der Psychotherapieausbildung
In der Ausbildung von Psychotherapeuten ist entsprechend der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)“ [1] eine Supervision zwingend vorgesehen. Dabei handelt es sich nicht um Supervision durch einen ausgebildeten Supervisor im Sinne dieses Artikels, sondern um die Überwachung der therapeutischen Tätigkeit des auszubildenden Therapeuten durch einen erfahrenen Kollegen oder Lehrtherapeuten. Die Qualifikation des überwachenden Therapeuten ist in der Ausbildungsordnung bestimmt:
㤠4 Praktische Ausbildung:
Voraussetzungen für die Anerkennung als Supervisor nach Absatz 2 Satz 2 sind:
1. eine mindestens fünfjährige psychotherapeutische Tätigkeit in der Krankenbehandlung nach der Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten oder nach Abschluss einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie, schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des wissenschaftlich anerkannten Verfahrens, das Gegenstand der praktischen Ausbildung ist,
2. eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit an einer Ausbildungsstätte und
3. die persönliche Eignung.“